Wahlarztinfo

Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (TGKK, SVA, BVA, …).

Deshalb erhalten Sie nach der Untersuchung eine Honorarnote, welche Sie selbst bezahlen und anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

  • Dabei werden Ihnen erstattungsfähige Leistungen von der jeweiligen Krankenkasse mit unterschiedlichem Selbstbehalt rückerstattet. Die Kosten für nicht in den Krankenkassenleistungskatalogen enthaltene Leistungen (z.B. Ersttrimestersonographie oder Organultraschall) müssen selbst übernommen werden.
  • Wenn Sie eine private ambulante Zusatzversicherung haben, können Sie unsere Honorarnote dort einreichen.
  • Sollten Sie keine Zusatzversicherung haben, sind die nicht refundierten Gesundheitsausgaben in Ihrem Steuerausgleich/ Arbeitnehmerveranlagung unter „außergewöhnliche Belastungen“ absetzbar (detaillierte Informationen & Selbstbehaltsberechnung: Finanz Online)


Bei Bar- oder Bankomatzahlung reichen wir als zusätzlichen Service die Honorarnote gerne für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sollten sich Fragen bei der Einreichung Ihrer Honorarnote ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.