Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Zusätzlich werden im Rahmen des Mutter-Kind-Passes drei Ultraschalluntersuchungen empfohlen.

Die im Rahmen des Mutter‐Kind‐Pass-Programms vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen dienen der Kontrolle der Entwicklung des Kindes sowie der Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften. Durch Ultraschalluntersuchungen können über die klinische Untersuchung hinausgehend zusätzliche Informationen gewonnen werden. So können Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und im weiteren Schwangerschaftsverlauf berücksichtigt bzw. behandelt werden.

Basis Ultraschall 8.-12. Schwangerschaftswoche:

  • Lokalisation der Schwangerschaft, Herzaktion
  • Bestimmung von Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaften
  • Bestimmung des Schwangerschaftsalters durch Längenmessung des Embryos
  • Information über erweiterte Ultraschalluntersuchungen


2. Ultraschall 18.-22. Schwangerschaftswoche:

  • Herzaktion, Wachstum, Plazentasitz, Fruchtwassermenge.


3. Ultraschall 30.-34. Schwangerschaftswoche:

  • Herzaktion , Lage des Kindes, Plazentasitz, Fruchtwassermenge und Wachstum.


Diese Ultraschalluntersuchungen sind keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.

Weitere Ultraschall-Untersuchungen:

Sie können Ihr Kind bei jedem Ordinationsbesuch sehen. Das ist in der Schwangerschaft ein besonderes Erlebnis. Kontrolliert werden bei diesen Ultraschalluntersuchungen die Herzaktion, Lage des Kindes, die Fruchtwassermenge und das Wachstum. Die oben genannten Untersuchungen sind in Bezug auf das Erkennen von groben Auffälligkeiten und Fehlbildung orientierend und dienen nicht zur Fehlbildungsdiagnostik. Ergänzend gibt es daher ein erweitertes Untersuchungsangebot.

Die Kosten für die weiteren Ultraschalluntersuchungen werden NICHT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Erweiterte Ultraschall-Untersuchungen (Pränataldiagnostik):

Erweiterte Untersuchungen werden durch speziell ausgebildete UntersucherInnen mit speziellen Ultraschallgeräten durchgeführt. Sie bestehen aus standardisierten Untersuchungsverfahren, die folgendes ermöglichen:

  • Untersuchung auf Chromosomenschäden (im Besonderen auf Down-Syndrom = Trisomie 21 (frühere, überholte Bezeichnung „Mongolismus“)
  • Entdeckung der meisten schweren Organfehlbildungen, die dann eine gezielte Betreuung der Kinder ermöglicht.


Die erweiterten Untersuchungen erfolgen derzeit bei Indikation oder bei normalem Schwangerschaftsverlauf auf Wunsch der werdenden Mutter.

Die Kosten werden in diesem Fall NICHT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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