Übersicht Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Die Durchführung der 5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.

1. Untersuchung bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche

Es wird zunächst eine gynäkologische Untersuchung vorgenommen und ein Krebsabstrich abgenommen.

Durch eine Ultraschalluntersuchung wird festgestellt, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter richtig eingenistet hat, das Schwangerschaftsalter überprüft und kontrolliert, ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt. Mit diesen Informationen kann der voraussichtliche Geburtstermin festgelegt werden.

Es wird die medizinische Vorgeschichte (Anamnese) der Schwangeren erfragt und in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Aus diesen Informationen – z.B. über vorhergehende Schwangerschaften, Operationen, schwere Erkrankungen, eingenommene Medikamente, Alkohol-und Zigarettenkonsum – kann ein mögliches Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind abgeleitet werden.

Weiters wird eine Blutuntersuchung durchgeführt. Sie beinhaltet folgende Tests:

  • Vorliegen einer eine Syphilis-Infektion (Lues)
  • Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktors
  • Bestimmung der Rötelantikörper
  • HIV-Test
  • Toxoplasmose-Test
  • Untersuchung der Schilddrüse


2. Untersuchung zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche


Die zweite Untersuchung umfasst eine gynäkologische Untersuchung und eine interne Untersuchung, um mögliche bisher unerkannte Vorerkrankungen der Mutter festzustellen, die ein Risiko für die Schwangerschaft darstellen können.

Bei der Ultraschalluntersuchung werden das zeitgerechte Wachstum, die Fruchtwassermenge und der Plazentasitz überprüft.

3. Untersuchung zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche

Neben der gynäkologischen Untersuchung sind eine Blutuntersuchung mit Blutbild (Hämatokrit, Hämoglobinwert) sowie eine Hepatitis-B- und Schilddrüsen-Untersuchung vorgesehen. Bei vorher negativem Titer erfolgt noch eine Toxoplasmose-Kontrolluntersuchung.

Bei der dritten Untersuchung wird zusätzlich ein Zuckerbelastungstest (oraler Glukose-Toleranztest, oGTT) durchgeführt, um einen Schwangerschaftsdiabetes auszuschliessen.

4. Untersuchung zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche

Um den Verlauf der Schwangerschaft zu kontrollieren, wird eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt. Zusätzlich wird ein Abstrich zum Ausschluss des Vorliegens von Gruppe-B-Streptokokken (GBS) abgenommen.

Bei der Blutuntersuchung sind erneut das Blutbild sowie eine Schilddrüsen-Untersuchung vorgesehen. Bei vorher negativem Titer erfolgt noch eine Toxoplasmose-Kontrolluntersuchung.

Bei der Ultraschalluntersuchung zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche werden Herzaktion, Wachstum, Plazentasitz, Lage des Kindes und die Fruchtwassermenge kontrolliert.

5. Untersuchung zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche


Zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche findet die letzte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung während der Schwangerschaft statt.

Neben der bereits bekannten und routinemäßigen Untersuchung von Harn, Gewicht, Blutdruck und Bauchumfang erfolgt eine weiterführende gynäkologische Untersuchung.

Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Zuweisung zur Anmeldung am entbindenden Krankenhaus.

Untersuchungen bis zu Geburt


Natürlich begleite ich Sie auch nach der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung gerne bis zur Geburt Ihres Kindes. In den letzten Wochen sind engmaschigere Kontrollen vorgesehen, welche abhängig von den Ergebnissen der durchgeführten Ultraschall- und CTG-Untersuchungen in unregelmässigen Abständen durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk wird in dieser Zeit auf das kindliche Wachstum, die Fruchtwassermenge und die kindliche Versorgung gelegt. Ausserdem wird auf Zeichen für eine möglicherweise auftretende Präeklampsie der Mutter geachtet.