Hebammenberatung in der Schwangerschaft

Zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme.

Im Rahmen eines einstündigen Gesprächs Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Dabei bietet sich auch Gelegenheit über etwaige Unklarheiten, Sorgen und Probleme zu sprechen. Hebammen, die Beratungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes durchführen, finden Sie unter www.hebammen.at.

Die Hebammenberatung ist keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.